AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet:

„Auftragnehmer“ oder „wir“ bedeutet „The T Works Translations Ltd.“

„Auftraggeber“ ist eine natürliche oder eine juristische Person, die Fa. „The T Works Translations Ltd.“ beauftragt.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Übersetzungsaufträge und andere entsprechende Leistungen, sofern etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Regelungen gelten.

1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

2. Auftragserteilung

2.1. Auf der Grundlage der von dem Auftraggeber bereit gestellten Informationen und Daten, erstellt der Auftragnehmer ein unverbindliches Angebot für die Anfertigung einer Übersetzung.

2.2. Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, wenn der Auftragnehmer den zu übersetzenden Text nicht vollständig vor der Erstellung des Angebotes einsehen konnte, oder er noch nicht vollständig überarbeitet war.

2.3. Mit der Annahme des Angebots übernehmen der Auftraggeber und der Auftragnehmer die Verpflichtungen, die im Angebot und in diesen Geschäftsbedingungen angegeben sind. Ein Auftrag wird nur erstellt, wenn der Auftraggeber das Angebot in elektronischer Form oder in einer anderen schriftlichen Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer an den Auftragnehmer gesendet wurde.

2.4. Im Fall der Auftragsverweigerung nach seiner schriftlichen Bestätigung verpflichtet sich der Auftraggeber die tatsächlich geleisteten Leistungen gemäss belegtes Umfang zu vefgüten.

3. Umfang des Übersetzungsauftrags

3.1. Die Übersetzung wird sorgfältig auf den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis durchgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Übersetzungen werden in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Zielsprache in Bezug auf Rechtschreibung, Grammatik und Sprachgebrauch angefertigt. Wir übersetzen technische Begriffe und spezifisches Vokabular mit der allgemeinen und normalen Bedeutung. Wenn der Auftraggeber spezielle Wünsche in Bezug auf die Terminologie oder Form für die Übersetzung hat, die von den allgemein anerkannten Regeln abweicht, so hat er uns dies mitzuteilen, mit den entsprechenden Anweisungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und dergleichen). Die Verwendung der spezifischen Terminologie des Auftraggebers wird ausdrücklich vereinbart, wenn der Auftrag erteilt wird. Der Auftraggeber sollte eine fachliche Beratung bei Bedarf gewährleisten können.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über die gewünschte Form der Übersetzung zu informieren (z.B. Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen korrigierten Abzug rechtzeitig vor dem Drucken zur Verfügung, so dass die Fehler behoben werden können. Namen und Zahlen müssen vom Auftraggeber überprüft werden. Die Leistungen werden nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Das gleiche gilt für die Übernahme von Grafiken und Bildern, Text Montagen, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML-Dokumente, etc.

4.2. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Herstellung der Übersetzung bei der Vergabe des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

4.3. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der verzögerten oder mangelnden Bereitstellung von Informationsmaterial oder Anweisungen ergeben, sind nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen.

4.4. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Der Auftraggeber stellt uns von den entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

5.1. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor. Zunächst hat der Auftraggeber nur das Recht auf Nachbesserung der Mängel, die eine Übersetzung enthalten kann.

5.2. Der Auftraggeber haftet für Mängel in dem ursprünglichen Text.

5.3. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber mit genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

5.4. Wenn wir den geltend gemachten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigen, die Nachbesserung ablehnen, oder wenn die Beseitigung der Mängel als erfolglos angesehen wird, kann der Auftraggeber, nach Verständigung mit uns, die Mängel von einem zweiten Übersetzer auf unsere Kosten korrigieren lassen oder, alternativ, eine Minderung der Vergütung verlangen. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn die Übersetzung noch nach mehreren Versuchen fehlerhaft ist.

5.5. Wenn eine schriftliche Beanstandung nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgt, wird die Übersetzung als übermittelt und angenommen angesehen.

6. Haftung

6.1. Wir sind haftbar im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden, die durch Computer Ausfälle und Störungen in dem E-Mail-Verkehr oder durch Viren verursacht worden sind, werden nicht als grob fahrlässig eingestuft. Wir treffen Vorkehrungen dagegen mit der Verwendung von Anti-Viren-Software. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gilt nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Pflichten.

6.2. Die Forderungen des Auftraggebers bezüglich der Entschädigung sollen vor der Auftragsbestätigung separat besprochen sein. In allen anderen Fällen trägt der Auftragnehmer keine Haftung.

6.3. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen Mängeln in der Übersetzung werden ein Jahr nach der Annahme der Übersetzung hinfällig, sofern nicht Arglist vorliegt.

7. Berufsgeheimnis

7.1. Wir verpflichten uns zum Stillschweigen über alle Tatsachen, die uns im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Die Beteiligung Dritter

8.1. Wir sind berechtigt, Mitarbeiter oder Dritte für die Ausführung des Auftrags unter Vertrag zu nehmen.

8.2. Für den Fall, dass spezialisierte Dritte unter Vertrag genommen werden, müssen wir sicherstellen, dass die Dritten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Absatz 7 verpflichten.

9. Vergütung

9.1. Die Vergütung basiert in der Regel auf der Anzahl der Wörter und unter Berücksichtigung der Sprach-Kombinationen, dem Schwierigkeitsgrad und dem speziellen Übersetzungsbereich.

9.2. Andere Dienste werden in der Regel nach dem Zeitaufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.3. Die Rechnungsdaten werden ausschließlich in Euro angegeben, sofern keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde.

9.4. Unsere Rechnungen sind 14 Tagen nach dem Datum der Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar.

9.5. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.6. Neben dem vereinbarten Honorar sind wir auf die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten berechtigt, wie mit dem Auftraggeber abgestimmt. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet, soweit gesetzlich notwendig. Bei umfangreichen Übersetzungen, können wir einen angemessenen Vorschuss verlangen. Wir können mit dem Auftraggeber im Voraus vereinbaren, dass die Übertragung unserer Arbeit von der vorherigen Zahlung der vollen Gebühr abhängig ist.

9.7. Darüber hinaus, werden besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen in Rechnung gestellt oder nach Aufwand vergütet. Zertifizierungen, Anpassung von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Aufzeichnungen und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, exklusive Überarbeitungen, Korrekturlesen, Eillieferungen, Erstellung und Ausbau einer Terminologie-Liste oder eines Glossars werden auf Aufwandsbasis gesondert in Rechnung gestellt oder nach Vereinbarung berechnet.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

10.1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

10.2. Der Auftraggeber garantiert und bestätigt, dass die Übersetzung des Materials sowie die Veröffentlichung, Verbreitung, Verkauf und jegliche andere Nutzung der Übersetzung keine Verletzung der Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte von Dritten ergibt und dass der Auftraggeber voll berechtigt ist, die Texte zu übersetzen. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.

11. Anwendbares Recht

11.1. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Republik Irland. Mit der Annahme der Bedingungen, die in unseren Angeboten angegeben sind, gibt der Auftraggeber seine Einstimmung zu diese Geschäftsbedingungen und zu ausschließlicher Gerichtsbarkeit der Irischer Gerichte für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesen Geschäftsbedingungen entstehen.

12. Trennbarkeitsrecht

12.1. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zu ersetzen, die ihr ähnelt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem ursprünglichen Zweck so nah wie möglich kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformerfordernisse.

UNVERBINDLICHES ANGEBOT

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